Die Bundesversammlung besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat und dem Ständerat. Sie übt unter Vorbehalt der Rechte von Volk und Ständen die oberste Gewalt im Bund aus. Nationalrat und Ständerat verhandeln getrennt; für Beschlüsse der Bundesversammlung ist die Übereinstimmung beider Räte erforderlich.
Der Ständerat setzt sich aus 46 Vertreterinnen oder Vertretern der Schweizer Kantone zusammen. Jeder Kanton wählt zwei, die Kantone Obwalden, Nidwalden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden eine Vertreterin oder Vertreter.
Die Luzerner Vertretung im Ständerat finden Sie hier.