Am Sonntag, 2. April 2023, fand der erste Wahlgang der Regierungsratswahlen für die Amtsperiode 2023-2027 statt. Weil dabei nur drei Kandidierende - Reto Wyss (Mitte, bisher), Fabian Peter (FDP, bisher) und Michaela Tschuor (Mitte, neu) - das absolute Mehr erreicht hatten und anschliessend keine stille Nachwahl zustande kam, fand am 14. Mai 2023 ein zweiter Wahlgang statt. Dabei holten sich Armin Hartmann (SVP, neu) und Ylfete Fanaj (SP, neu) die beiden verbleibenden Sitze im Luzerner Regierungsrat.
Der Luzerner Regierungsrat setzt sich somit in der Legislatur 2023-2027 wie folgt zusammen:
Reto Wyss (Mitte), Fabian Peter (FDP), Michaela Tschuor (Mitte), Armin Hartmann (SVP), Ylfete Fanaj (SP)
Details zu den Resultaten des ersten Wahlgangs der Regierungsratswahlen finden Sie hier.
Details zu den Resultaten des zweiten Wahlgangs der Regierungsratswahlen finden Sie hier.
Der Regierungsrat besteht aus fünf Mitgliedern, die nach dem Majorzverfahren (Mehrheitswahlverfahren) jeweils auf vier Jahre gewählt werden. Der ganze Kanton bildet einen einzigen Wahlkreis.
Der Regierungsrat ist ein Kollegialorgan, das vom Regierungspräsidenten oder der Regierungspräsidentin geleitet wird. Der Kantonsrat wählt den Regierungspräsidenten oder die Regierungspräsidentin sowie den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin für jeweils ein Jahr. Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er setzt die Beschlüsse des Kantonsrates um, beurteilt die für den Kanton bedeutenden Entwicklungen und trifft die erforderlichen Vorkehrungen, er koordiniert die staatlichen Tätigkeiten, vertritt den Kanton nach innen und aussen, legt dem Kantonsrat Entwürfe zu Verfassungsänderungen und zu Gesetzen vor und leitet die kantonale Verwaltung. Jedes Mitglied des Regierungsrates steht zugleich einem Departement vor. Die fünf Departemente sind: Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, Bildungs- und Kulturdepartement, Finanzdepartement, Gesundheits- und Sozialdepartement und Justiz- und Sicherheitsdepartement.